Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Neusser Geschichten / Kathrin Rauschning und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden. Neusser Geschichten / Kathrin Rauschning behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits bestätigte Buchungen gelten solche Änderungen nicht.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Neusser Geschichten / Kathrin Rauschning, im Folgenden der Übersichtlichkeit halber NG genannt. NG ist ein Angebot von Kathrin Rauschning, Im Weizenfeld 76, 41516 Grevenbroich (Steuer-Nummer:).
2. Buchung
2.1 Jede Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NG.
2.2 Buchungen können grundsätzlich telefonisch oder schriftlich (Mail/Messanger) erfolgen.
2.3 Alleiniger Vertragspartner von NG ist ausschließlich der in der Buchung angegebene Buchende, der mit der Buchung zugleich die Haftung für alle Teilnehmenden übernimmt und für die Zahlung des fälligen Gesamtpreises einsteht.
2.4 Buchungen werden mit Versand der Rechnung von NG als Buchungsbestätigung per E-Mail, per Messanger oder per Post verbindlich.
2.5 Bei Buchungen ist eine gültige Adresse und Mobilfunkrufnummer anzugeben, unter der ein Veranstaltungsteilnehmender erreichbar ist.
2.6 Es obliegt dem Kunden, den Erhalt von E-Mails/Briefen/Nachrichten über Messanger oder Faxen an die bei der Buchung von ihm angegebene Adresse sicherzustellen und bei ausbleibender oder anscheinend ausbleibender Rückmeldung bei NG den Bearbeitungsstand abzufragen.
2.7 Als Stornierungsfrist gilt der Zeitpunkt bis zu dem Führungen kostenfrei storniert werden können.
2.8 Bei Buchungen von Führungen über die Website / das Ticketing-System von Neuss Marketing gelten die jeweiligen Konditionen und AGB von Neuss Marketing.
3. Stadtführungen
3.1 Stadtführungen sind Veranstaltungen, die für den buchenden Kunden durchgeführt werden.
3.2 Führungshonorare beziehen sich auf die jeweils bei der Buchung angegebene Führungsdauer.
3.3 Das Führungshonorar wird vom Kunden, sofern nicht anders vereinbart, vor der Stadtführung beglichen.
3.4 Die Wartezeit auf den Kunden am Ort des vereinbarten Beginns der Stadtführung beträgt 15 Minuten.
3.5 Erscheint der Kunde nach 15 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden behandelt.
3.6 Die Führungsdauer verkürzt sich ggf. um die Wartezeit. Die Entscheidung hierüber obliegt NG.
3.7 Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der Leistungen ist NG berechtigt, das volle Führungshonorar zu erheben.
3.8 Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
4. Umbuchungen von Stadtführungen
4.1 Umbuchungswünsche des Kunden versucht NG nach Möglichkeit umzusetzen, wobei Umbuchungen des Veranstaltungstags nach Überschreitung der Stornierungsfrist nicht möglich sind.
4.2 Umbuchungen des Treffpunktes oder der Uhrzeit durch den Kunden sind nach Überschreitung der Stornierungsfrist kostenpflichtig.
4.3 Umbuchungspauschalen für den Kunden fallen jeweils pro umgebuchter Gruppe an.
4.4 Es besteht für den Kunden kein Anspruch auf eine Umbuchung.
5. Stornierungen von Stadtführungen
5.1 Eine Stornierung von Stadtführungen durch den Kunden ist bis zum siebten Tag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei.
5.2 Bei Absagen von Stadtführungen durch den Kunden innerhalb von sechs Tagen vor dem Termin erhebt der Veranstalter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Führungshonorar.
5.3 Bei Absagen von Stadtführungen durch den Kunden am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen stellt NG das volle Führungshonorar in Rechnung.
5.4 Maßgeblich für eine fristgerechte Stornierung durch den Kunden bzw. die Höhe der Stornierungsgebühr ist das Eingangsdatum der Stornierung bei NG; den Nachweis hierfür hat der Kunde zu erbringen.
5.5 Stornierungen durch Kunden werden ausschließlich durch eine schriftliche Stornierungsbestätigung von NG per E-Mail, Messanger oder Post verbindlich.
6. Durchführung
6.1 NG verpflichtet sich, Veranstaltungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung über eine Durchführung der Veranstaltung beim Gästebegleiter vor Ort.
6.2 Ein Rechtsanspruch auf den Besuch einzelner in der Veranstaltungsbeschreibung erwähnter Stationen besteht nicht.
7. Haftung
7.1 Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
7.2 NG haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt.
7.3 Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch.
7.4 Aufsichtspflichtige haben auch während gebuchter Veranstaltungen ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
7.5 Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände. NG übernimmt keine Haftung für verschmutzte Kleidung, Unfälle oder Gepäckverlust bei den Touren.
7.7 Die Teilnahme an Stadtführungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Für Schäden, die sich Kunden gegenseitig zufügen, haften diese selbst.
7.8 Die Haftung von NG beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NG beruhen.
7.8 NG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen des Guides nicht Folge geleistet wurde.
8. Gerichtsstand
8.1 Der Gerichtsstand ist Grevenbroich.
9. Schlussbestimmung
9.1 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Für den Fall einer Vertragslücke werden die Parteien diejenige Regelung vereinbaren, die sie bei Kenntnis der Lücke vereinbart hätten.
Stand: 14.01.2026